Unterrichtsgebühren – Musikunterricht

Unsere Preise für den Musikunterricht und Instrumentalunterricht staffeln sich wie folgt (Stand 09.2017):

Musikunterricht – Modell 1: Jede Woche Unterricht für Kinder und Jugendlichen und für Erwachsene.
Die gültigen Unterrichtsgebühren beruhen jeweils auf der Grundlage der möglichen Unterrichtseinheiten pro Jahr*.
(* mind. 36 Stunden, es gelten Schulferien und Feiertage des Landes NRW)

Musikunterricht – Modell 2: Jede zweite Woche Unterricht Kinder und Jugendlichen und für Erwachsene.
Die gültigen Unterrichtsgebühren beruhen jeweils auf der Grundlage der möglichen Unterrichtseinheiten pro Jahr*.
(* mind. 18 Stunden, es gelten Schulferien und Feiertage des Landes NRW)

Das jährliche Honorar bezieht sich auf 9 Unterrichtsmonate (Ferien honorarfrei). Aus organisatorischen Gründen wird das jährliche Unterrichtsentgelt der 9 Monate auf 12 Kalendermonate verteilt. 

Die Teilbeträge werden üblicherweise am Anfang des Monats im Lastschriftverfahren vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht.

*HINWEIS Gruppenunterricht: Im Musikunterricht in zweier bzw. dreier Gruppe ist die Beziehung zwischen den Schülern deutlich stärker als in größeren Gruppen. Das Arbeiten im Team hat eine besondere Auswirkung auf den Musikunterricht. Aus diesem Grund ist das Angebot der 2er-/3er-Gruppe so zu verstehen, dass zwei/drei Teilnehmer gemeinsam die Gruppe buchen. Nur in Ausnahmefällen können Sie eine Teilgruppe buchen und hoffen, dass die Musikschule GlasHaus für Sie die passende Musikunterrichtspartnerin bzw. den passenden Musikunterrichtspartner findet.

Anmerkungen:

  • Familienrabatt auf Anfrage.
  • Leihinstrumente auf Anfrage.
  • Musikunterricht wird als Gruppenunterricht nicht in allen Instrumentalfächern erteilt.

Die Preisliste ist ohne Gewähr, für Schreibfehler wird nicht gehaftet. Im Zweifel gilt der Preis, der bei uns im  Büro ausliegt bzw. auf Anfrage im Büro genannt wird.